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Schonzeiten und Mindestmaße gehören zum Einmaleins jedes Anglers. Sie schützen die Fischbestände, indem sie den Fischen ermöglichen, sich ungestört fortzupflanzen und eine überlebensfähige Größe zu erreichen. Als Angler musst du diese Regeln kennen, Verstöße werden empfindlich bestraft.
Was sind Schonzeiten?
Während der Schonzeit darf eine bestimmte Fischart nicht beangelt oder entnommen werden. Die Schonzeit fällt in der Regel in die Laichperiode, wenn die Fische besonders schützenswert sind.
Schonzeiten in Bayern (Übersicht)
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hecht | 1. Feb., 30. Apr. | 50 cm |
| Zander | 1. Mär., 30. Apr. | 50 cm |
| Bachforelle | 1. Okt., 28. Feb. | 26 cm |
| Regenbogenforelle | 15. Dez., 15. Mär. | 26 cm |
| Schleie | 1. Mai, 30. Jun. | 25 cm |
| Nase | 1. Mär., 30. Apr. | 30 cm |
| Aal | keine (ganzjährig) | 50 cm |
| Karpfen | keine (gewässerabhängig) | 35 cm (gewässerabhängig) |
| Barsch | keine (meist ganzjährig) | kein gesetzliches (gewässerabhängig) |
Was sind Mindestmaße?
Das Mindestmaß gibt an, ab welcher Körperlänge ein Fisch entnommen werden darf. Fische unter dem Mindestmaß müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Das Mindestmaß stellt sicher, dass Fische mindestens einmal in ihrem Leben ablaichen können.
Wie misst man einen Fisch richtig?
- Fisch auf feuchte, flache Unterlage legen (Maßband, Abhakmatte)
- Maulspitze an den Nullpunkt des Maßbandes legen
- Schwanzflosse natürlich zusammenlegen (nicht spreizen!)
- Länge bis zum Ende der Schwanzflosse ablesen
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Was passiert bei Verstößen?
- Untermaßige Fische entnommen: Bußgeld bis 5.000 Euro, Entzug des Fischereischeins möglich
- In der Schonzeit geangelt: Bußgeld, ggf. Strafanzeige wegen Fischwilderei
- Ohne Fischereischein geangelt: Bußgeld bis 5.000 Euro, ggf. Strafanzeige
Tipps für den Alltag
- Schonzeiten-Karte: Schreib dir die Schonzeiten und Mindestmaße für dein Gewässer auf eine kleine Karte und steck sie ins Portemonnaie oder kleb sie in die Tackle-Box.
- Gewässerordnung lesen: Jedes Gewässer hat eigene Regeln. Lies sie VOR dem ersten Angeltag.
- Im Zweifelsfall zurücksetzen: Wenn du dir bei der Art oder dem Maß unsicher bist, lass den Fisch schwimmen.
- Kinder aufklären: Erkläre deinem Sohn, warum es Schonzeiten gibt. Das Verständnis für Naturschutz beginnt am Wasser.
Bundeslandspezifische Regelungen
Nordrhein-Westfalen
NRW hat mit die strengsten Schonzeiten in Deutschland. Hecht: 15. Februar bis 30. April (Mindestmaß 45 cm). Zander: 1. April bis 31. Mai (Mindestmaß 45 cm). Barsch: keine Schonzeit, aber Mindestmaß 20 cm. Karpfen: keine Schonzeit, Mindestmaß 35 cm. Aal: ganzjährig befischbar, Mindestmaß 50 cm. Bachforelle: 20. Oktober bis 15. März (Mindestmaß 25 cm). Prüfe zusätzlich die Gewässerordnung deines Vereins, viele Vereine setzen strengere Regelungen als das Landesfischereigesetz vorschreibt.
Bayern
Bayern hat separate Regelungen für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und Franken. Hecht: 15. Februar bis 30. April (Mindestmaß 50 cm, 5 cm mehr als in NRW). Zander: 15. März bis 30. April (Mindestmaß 50 cm). Bachforelle: 1. Oktober bis 28. Februar (Mindestmaß 26 cm). Regenbogenforelle: keine Schonzeit (Mindestmaß 26 cm). Waller: keine Schonzeit, aber Mindestmaß 60 cm, deutlich über den meisten anderen Bundesländern.
Was passiert bei Verstößen?
Fische untermaßig oder in der Schonzeit zu entnehmen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 bis 5.000 EUR Bußgeld geahndet wird. In schweren Fällen (z. B. wiederholte Verstöße, geschützte Arten wie Nase oder Äsche) kann der Fischereischein eingezogen werden, und den bekommst du frühestens nach 5 Jahren zurück. Fischereiaufseher kontrollieren regelmäßig, besonders in der Schonzeit und an populären Gewässern. Führe immer deinen Fischereischein, den Erlaubnisschein und die aktuelle Gewässerordnung mit.
Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Beide Bundesländer haben eigene Regelungen, die teilweise strenger sind als der Bundesschnitt. In Niedersachsen gilt für Hechte ein Mindestmaß von 45 cm und eine Schonzeit vom 1. Februar bis 30. April. Meerforellen (Mindestmaß 40 cm) haben eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar. In Schleswig-Holstein gelten in den Küstengewässern zusätzliche Regelungen: Dorsch hat ein Mindestmaß von 35 cm und Meerforelle ein Entnahmefenster von 40 bis 65 cm, Fische über 65 cm müssen zurückgesetzt werden, um den Laichbestand zu schützen. Die Fischereiabgabe beträgt in beiden Bundesländern 10 EUR pro Jahr zusätzlich zum Vereinsbeitrag.
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Veröffentlicht durch die AngelEinsteiger-Redaktion. Veröffentlicht am 3. Juli 2026.
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