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Schonzeiten und Mindestmaße in Deutschland: Der Überblick

Team AngelEinsteiger·01. Mai 2026
Schonzeiten und Mindestmaße in Deutschland: Der Überblick

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Recht

Angeln ist mehr als nur ein Hobby – es ist Entschleunigung, Naturerlebnis und Herausforderung in einem. Und genau hier setzt dieses Thema an: Welche Fische wann Schonzeit haben und welche Mindestmaße gelten – bundesweit und pro Bundesland.

Schonzeiten der wichtigsten Fischarten

Die Schonzeiten variieren je nach Bundesland — hier die häufigsten Regelungen als Orientierung: Hecht: 15. Februar – 30. April (Laichzeit), Mindestmaß 45–60 cm je nach Bundesland. Zander: 1. April – 31. Mai, Mindestmaß 40–50 cm. Barsch: Keine Schonzeit in den meisten Bundesländern, Mindestmaß 15–20 cm (wenn vorhanden). Forelle (Bachforelle): 1. Oktober – 28. Februar, Mindestmaß 25–30 cm. Karpfen: 1. Mai – 30. Juni in einigen Bundesländern (Bayern, Sachsen), Mindestmaß 35–45 cm. Aal: Keine einheitliche Schonzeit, aber EU-weite Bestandsschutzmaßnahmen.

Wels: 1. Mai – 30. Juni, Mindestmaß 60–70 cm (in einigen Bundesländern kein Mindestmaß). Schleie: 1. Mai – 30. Juni, Mindestmaß 20–25 cm. Brasse: Meist keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Rapfen: 1. April – 31. Mai, Mindestmaß 40 cm. Döbel: Keine Schonzeit in den meisten Bundesländern.

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Warum Schonzeiten einhalten?

Schonzeiten schützen Fische während der Laichzeit — der empfindlichsten Phase ihres Lebenszyklus. Ein Hecht, der im März gefangen und entnommen wird, fehlt als Laichtier: Ein einzelner Hechtrogner produziert 15.000–20.000 Eier. Jeder entnommene Laichfisch reduziert den Nachwuchs um potentiell tausende Jungfische. Mindestmaße stellen sicher, dass Fische mindestens einmal abgelaicht haben, bevor sie entnommen werden dürfen.

Bußgelder und Kontrollen

Verstöße gegen Schonzeiten und Mindestmaße sind Ordnungswidrigkeiten — die Bußgelder liegen bei 50–5.000 € je nach Bundesland und Schwere. In NRW: 100–500 € für das Entnehmen eines untermaßigen Fisches, bis 5.000 € bei vorsätzlichem Fang geschonter Arten. Fischereiaufseher kontrollieren regelmäßig an beliebten Gewässern — Fischereischein, Erlaubnisschein und Fangbuch müssen mitgeführt werden.

Fangbuch: In vielen Bundesländern Pflicht. Trage jeden gefangenen und entnommenen Fisch mit Art, Länge und Datum ein. Am Jahresende beim Verein abgeben. Das Fangbuch dient der Bestandskontrolle und hilft Vereinen, den Fischbesatz zu planen. Wer kein Fangbuch führt, riskiert den Verlust des Erlaubnisscheins.

Schonzeiten deutschland uebersicht — step-by-step visual example
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Schonzeiten-Tabelle immer dabeihaben: Lade dir die Schonzeiten-App deines Bundeslandes herunter (z. B. Fischereischein-App, Fishing King App) oder drucke die Schonzeit-Tabelle aus und laminiere sie — in der Gerätebox hast du sie immer griffbereit. An unbekannten Gewässern: Lies die Beschilderung am Ufer (Vereine hängen aktuelle Schonzeiten aus) und frag lokale Angler. Lieber einen Fisch weniger mitnehmen als ein Bußgeld kassieren.

Besondere Regelungen: Nachtangelverbote gelten in vielen Bundesländern unabhängig von Schonzeiten. Entnahmefenster (Mindest- UND Höchstmaß) gibt es zunehmend für Hecht und Zander — z. B. NRW: Hecht 45–75 cm, Zander 45–65 cm. Fische über dem Höchstmaß müssen zurückgesetzt werden — sie sind die wertvollsten Laichtiere. Tierschutzrecht: Fische dürfen in Deutschland nur getötet werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt (Verwertung als Nahrung). Reines Catch & Release ohne Entnahmeabsicht ist in Deutschland rechtlich umstritten — informiere dich über die lokale Auslegung.

Fisch artgerecht töten: Betäuben durch einen kräftigen Schlag mit dem Fischtöter (Priest, 5-10 €) auf den Hinterkopf (direkt hinter den Augen), dann sofort Kiemenschnitt (Messer durch die Kiemen ins Herz). Der Fisch muss bewusstlos sein, bevor er getötet wird — das ist Tierschutzgesetz. Nicht in die Kiemen greifen bei lebenden Fischen, nicht auf den Boden werfen, nicht in der Sonne liegen lassen. Getötete Fische sofort in eine Kühltasche mit Eis-Akkus legen — die Kühlkette beginnt am Wasser, nicht erst zu Hause.

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